Reifengarantie von Audi

36 Monate Audi Reifengarantie

Die Audi Reifengarantie (After-Sales-Bereich) sowie die Audi Neuwagen-Reifengarantie gewährleisten, dass Ihr Fahrzeug nach einem Reifenschaden rasch wieder einsatzbereit ist. Für detaillierte Informationen zu beiden Leistungen und zur Beantwortung individueller Fragen zur Reifengarantie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Audi Reifengarantie (After Sales)

Beim Kauf von Audi Original Sommer- oder Winterreifen ist die Audi Reifengarantie inklusive. Die Audi Neuwagen-Reifengarantie gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Kaufdatum. In vielen Fällen wird, wenn ein Reifen aufgrund von Schäden, wie beispielsweise durch Nägel, spitze Gegenstände, Vandalismus oder Bordsteinanprall beschädigt wird und Sie einen neuen Audi Original Reifen bei einem teilnehmenden Partner in Deutschland erwerben, der Restwert des beschädigten Reifens auf den Kaufpreis des neuen Audi Original Reifens angerechnet. Der Restwert wird anhand des Kaufdatums und des Kaufpreises des beschädigten Reifens ermittelt.

Monate seit Kauf des Reifens

Anrechbarer Restwert*

0-3

100%

4-6

80%

7-9

70%

10-12

60%

13-18

45%

19-24

30%

25-36

15%

* der beim Kauf des neuen Audi Original Reifens mit dem jeweiligen Verkaufspreis des Audi Partners in Abzug gebracht wird (zzgl. MwSt.)

Audi Neuwagen-Reifengarantie

Die Audi Neuwagen-Reifengarantie wird beim Erwerb eines neuen Audi-Fahrzeugs (Kauf, Finanzierung oder Leasing) auf alle ab Werk am Fahrzeug montierten Audi Original Sommerreifen sowie auf zusätzlich mit dem neuen Audi erworbenen Audi Original Winterreifen als Teil von Winterkompletträdern (4 Stück) gewährt. Diese Garantie wird von der Volkswagen Original Teile Logistik GmbH & Co. KG „OTLG“ (Dr. Rudolf-Leiding-Platz 1, 34225 Baunatal) bereitgestellt und gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten ab der Fahrzeugübergabe an den Erstkunden.

Wenn das Fahrzeug zusammen mit den ab Werk montierten Audi Original Sommerreifen und/oder den zusätzlich erworbenen Audi Original Winterreifen verkauft wird, ist eine noch laufende Audi Neuwagen-Reifengarantie in Bezug auf die gemeinsam mit dem Fahrzeug veräußerten Audi Original Reifen übertragbar. Wenn die Audi Original Reifen jedoch einzeln verkauft werden, erlischt die Audi Neuwagen-Reifengarantie.

In vielen Fällen wird, wenn ein Reifen durch Schäden wie Nägel, spitze Gegenstände, Vandalismus oder Bordsteinanprall beschädigt wird, Sie einen neuen Audi Original Reifen bei einem teilnehmenden Audi Partner in Deutschland erwerben, der Restwert des beschädigten Reifens auf den Kaufpreis des neuen Audi Original Reifens angerechnet. Der Restwert wird anhand des Datums der ersten Fahrzeugübergabe an den Erstkunden und des zum Schadenszeitpunkt aktuellen Listenpreises (UPE netto, zzgl. gesetzlicher MwSt.) des beschädigten Reifens ermittelt.

Monate seit Fahrzeugübergabe an den Erstkunden

Anrechenbarer Restwert*

0-3

100%

4-6

80%

7-9

70%

10-12

60%

13-18

45%

19-24

30%

25-36

15%

* vom aktuellen Listenpreis des beschädigten Reifens (UPE netto, zzgl. MwSt.)

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Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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